Rechtsanwälte in Berlin Mitte – verschiedene Rechtsgebiete
Ein Anwalt ist ein Jurist für Privatpersonen, Unternehmen und weitere Institutionen. Er ist in der Rechtsberatung und Vertretung für seine Mandanten tätig. Zahlreiche Anwälte haben sich auf verschiedenen Rechtsgebiete spezialisiert. Sie sind tätig zum Beispiel in den Rechtsgebieten wie Mietrecht, Strafrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Sozialrecht. Aber auch im Zivilrecht und Arbeitsrecht vertreten sie ihre Mandanten.
Anwalt Berlin Mitte
Ein Anwalt in Berlin Mitte kann mit seiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt und einer breiten Abdeckung in verschiedenen Rechtsgebieten, Sie als Mandant vertreten. Rechtsanwälte Berlin Mitte sind für Ihre Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten tätig.
- Mietrecht
- Strafrecht
- Familienrecht
- Verkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
- Zivilrecht
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Warum sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren?
Ein Anwalt kann Sie über die Rechtslage und die Aussichten über den Erfolg eines Prozesses beraten.
Auch versucht ein Rechtsanwalt zunächst einen Prozess zu vermeiden und er sucht nach einer Lösung, die für beide Parteien akzeptabel sind.
Gerade in einem Strafverfahren ist es ratsam, einen Anwalt für Strafrecht zu kontaktieren.
Ein Rechtsanwalt mit der Spezialisierung auf Arbeitsrecht, kann bei Problemen mit dem Arbeitergeber helfen.
Ein Anwalt kann Ihnen bei Fragen zu einem Vertrag helfen, sowie bei verschiedenen Rechtsfragen Auskunft geben.
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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein Teil von der Zivilrechtsordnung. Dieser Teil regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwischen den Arbeitnehmerkollektiven und den Verhandlungspartner auf der Arbeitgeberseite. Alle Regelungen werden unter dem Begriff Arbeitsrecht verstanden, welche die Pflichten und Rechte der Arbeitsvertragsparteien regeln.
Auch geregelt ist das Miteinander von Betriebsparteien oder Tarifvertragsparteien. Durch den besonderen Umstand, dass die Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern eine abhängige Arbeit leisten, wird das Arbeitsrecht auch als Arbeitnehmerschutzrecht verstanden. Zu dem Schutzgedanken gehören der unvorhergesehene Verlust des Arbeitsplatzes, die Gleichbehandlung und die gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Im Leben vieler Menschen hat das Arbeitsrecht eine überragende und wichtige Bedeutung, doch es gibt dabei keine einheitliche Regelung. Ein Arbeitsvertragsgesetzbuch existiert nicht und so ist das Arbeitsrecht vielmehr gekennzeichnet durch viele einzelne Gesetze und Regelungen.
Arbeitsrecht gilt für alle Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht gilt für alle Arbeitnehmer, sprich für die abhängigen Beschäftigten. Jeder ist abhängig beschäftigt, der nach den Weisungen eines Arbeitgebers in dessen Auftrag tätig ist und in der Betriebsstruktur eingebunden ist. Nicht nur für Vollzeitarbeitnehmer gilt das Arbeitsrecht, sondern auch für Leiharbeitnehmer, Saisonarbeiter, Minijobber und Teilzeitkräfte. Entscheiden ist immer nur, ob die Beschäftigten nach den Weisungen anderer tätig sind und in den Betrieb eingegliedert sind.
Oft geht es im Arbeitsrecht um die Frage, ob der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub zu einem gewissen Zeitpunkt hat. Und zu welcher Arbeitsleistung eine Person verpflichtet ist und ob das Arbeitsverhältnis wirksam beendet wurde. Auch Verpflichtungen der Arbeitgeber gehören mit dazu, welche das Arbeitsverhältnis betreffen, jedoch nicht unmittelbare Ansprüche darstellen.
Dazu gehören technische Vorgaben zum Schutz, Beschäftigungsverbote zum Beispiel für Schwangere oder die Einhaltung der Arbeitszeit. Das Betriebsverfassungsrecht ist auch ein Bereich und hier wird die Interessenwahrnehmung der Belegschaft als Ganzes geregelt in Betrieb und Unternehmen. Auch das Streik- und Tarifvertragsrecht gehört zum dem Recht der Kollektiven Interessenwahrnehmung.
Die Arbeitnehmer können sich zu Gewerkschaften zusammenschließen, mit dem ein Arbeitgeberverband oder mit dem Arbeitgeber die Tarifverträge aushandeln oder sie mit Streiks erzwingen.
Familienrecht
In dem vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches wird das Familienrecht definiert und es gehört zum Zivilrecht. Das Recht befasst sich mit den familiären Bindungen wie einer Ehe. Mit dazu gehören auch die Rechtswirkungen sowie die Folgen der Scheidung. Das Familienrecht regelt zudem auch Adoptionen, Unterhaltpflichten und Verwandtschaftsgrade.
Geregelt werden auch das Recht des Kindesunterhalts, das Vaterschaftsrecht und das Sorgerecht. Ebenfalls ein Teil von dem Familienrecht sind die rechtliche Betreuung sowie die Vormundschaft. Das Familienrecht beinhaltet gesetzliche Grundlagen über das Eingehen der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, die Eheschließung sowie die Scheidung. Familie als Begriff ist nicht im Gesetzt definiert. Im Familienrecht gehören zur Familie alle durch Schwägerschaft, Verwandtschaft, Lebenspartnerschaft oder Ehe verbunden Personen.
Wichtige Themen im Familienrecht
Wichtige Themen sind nicht nur Scheidung, Trennung, Ehevertrag und Ehe, sondern auch beispielsweise Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich. Das Familienrecht regelt auch Fragen zu dem Unterhalt wie Elternunterhalt, Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalt. Hinzu kommen Fragen zu dem Thema Adoptionen und Fragen um das Namensrecht, Umgangsrecht und Sorgerecht. Das Familiengericht ist zuständig, wenn es bei diesen Themen Unstimmigkeiten gibt, welche nicht ohne ein Gericht zu klären sind.
Im Gericht sind dann Experten vorhanden, die sich im Familienrecht auskennen. Durch das weite Feld des Familienrechts hat fast jede Person im Laufe des Lebens damit zu tun. Alles umfasst schließlich der Begriff, was mit Familie zu tun hat. Das Rechtsgebiet allerdings ist tatsächlich sogar noch deutlich umfassender. Zu den wichtigen Familiensachen gehören Lebenspartnerschaftssachen, Güterrechtssachen, Unterhaltssachen, Versorgungsausgleichssachen, Gewaltschutzsachen, Haushaltssachen, Ehewohnungssachen, Adoptionssachen, Abstammungssachen, Kindschaftssachen und Ehesachen.
Bei der deutschen Gesetzgebung ist das Familienrecht damit zentraler Bestandteil und auch im Bürgerlichen Gesetzbuch macht es einen nicht unwesentlichen Teil aus. Bei dem BGB widmet sich schließlich das ganze vierte Buch dem Familienrecht und bildet für alle familienrechtlichen Angelegenheiten die juristische Grundlage. Mit zu dem Bereich des Familienrechts gehören auch Sachverhalte zur Rente oder eine vertragliche Absicherung von dem eigenen Nachlass in Gestalt des Erbvertrags oder Testaments.
Mietrecht
In Deutschland zählt das Mietrecht zu einem der Rechtsgebiete, die am umfassendsten sind. Im Streitfall regelt es die Rechte von Vermietern sowie Mietern und es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten. Unter anderem sind im Mietrecht Gesetze zu Nebenkosten, Mieten und Kündigungen enthalten. Viele Regelungen befinden sich im Mietrecht.
Als Beispiel gehören dazu Mietminderungen, Schönheitsreparaturen oder Kündigungsfristen. Alle Vermieter und Mieter haben schließlich Pflichten und Rechte. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind diese ausnahmslos geregelt. Wohnen Menschen in einem Haus oder in einer Wohnung zur Miete, dann haben Sie den Begriff Mietrecht bereits gehört. Vermieten Menschen eine Bleibe, haben Sie sicherlich ebenfalls von dem Mietrecht gehört. Mietrecht wirkt dabei allerdings als Begriff oftmals missverständlich. Nicht nur Rechte für Mieter sind schließlich aufgelistet, sondern auch die Rechte für die Vermieter. Auch Pflichten von beiden Parteien sind im Mietrecht zu finden.
Verschiedene Regelungen
Viele Punkte sind geregelt und dazu gehören Mieterhöhungen, Betriebskosten, Kündigungsfristen, Nebenkosten und Mietpreis. Auch wichtig sind Gestaltung und Nutzung von beispielsweise Garten, Terrasse oder Balkon. Das Mietrecht regelt dabei auch, wann die Vermieter modernisieren, wann Mieter renovieren, dann Mietminderungen vorgenommen werden, welche Zuständigen es für Reparaturen gibt, welche Ruhezeiten gelten und wie laut Mieter sein dürfen. Viele Streitpunkte und Fragen werden damit über das Mietrecht geregelt. In keinem weiteren Rechtsgebiet gibt es jährlich mehr Gerichtsentscheidungen als in dem Mietrecht.
Früher war das Mietrecht in verschiedene Nebengesetze verteilt und eher ungegliedert. Die Vorschriften sind nach der Reform zum Mietrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen. Und dies mit Inkrafttreten von dem Mietrechtsreformgesetz. Die Paragraphen sind so gegliedert, dass der typische Verlauf von dem Mietverhältnis abgehandelt wird. Jedes Mietverhältnis findet dann zwischen Mieter und Vermieter statt und dabei geht es um einen Mietvertrag. Bei dem Mietrecht kann der Mietvertrag deshalb als Kernstück angesehen werden.
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